Häufige Fragen

Typische Pfandkreditkunden gibt es nicht!

Wachsender Kreditbedarf , hohe Bankzinsen und die fehlende Bereitschaft der Banken im Privatkundengeschäft weitere dinglich ungesicherte Kredite zu gewähren, bringen den Leihhäusern zusätzliche Kunden.

In überraschend hohem Maß nutzen auch immer mehr Besserverdiener und Freiberufler, aber auch Arbeiter, Angestellte und Gewerbetreibende den unkomplizierten Darlehensweg "Geld gegen Pfand".

Seit Jahrzehnten stabile, von üblichen Kapitalmarkt-Schwankungen unabhängige und gesetzlich vorgeschriebene Zins- und Gebührensätze machen den Pfandkredit zu einer kostengünstigen, kalkulierbaren Finanzierungsalternative.


Gesetzliche Grundlagen

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Pfandleihverordnung

Von zuständigen Behörden werden Pfandleiher überwacht und geprüft.

Jedes Pfandleihgeschäft ist verpflichtet sich genauestens an die derzeit aktuelle Pfandleihverordnung zu halten.

 


Vorteile gegenüber den Bankdarlehen

Wegen des hohen Kostenaufwands haben die meisten Banken kein Interesse an Kurzzeitdarlehen.

Nach Schätzung und Bewertung des hinterlegten Wertgegenstands wird innerhalb kurzer Zeit ohne Bonitätsprüfung der Pfandkredit ausgezahlt.

Der Pfandkredit ist ein sicherer Weg zur problemlosen Geldbeschaffung für jedermann

 


 
 

Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?

Sollte der Pfand einen höheren Erlös erzielen als das Darlehen und alle angefallenen Kosten haben Sie Anspruch auf die Auszahlung des Mehrerlöses. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, ist ein Eingriff in ihr Privatvermögen ausgeschlossen (keine persönliche Haftung, es haftet immer nur der Pfandgegenstand!


Vorzeitige Auslösung

Zunächst wird ein Darlehensvertrag für 3 Monate abgeschlossen. Nach vorheriger Ankündigung hat jeder Kunde die Möglichkeit zur vorzeitigen Auslösung.

Um Ihr Pfand fristgerecht auslösen zu können, werden Sie durch uns rechtzeitig über eine evtl. drohende Verwertung in Kenntnis gesetzt.


Was passiert wenn das Pfand nicht eingelöst wird oder nicht verlängert wird?

Zunächst ist der Darlehensvertrag für 3 Monate abgeschlossen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kann Ihr Pfand zur Versteigerung freigegeben werden.


 

Welche Fahrzeuge können beliehen werden?

 

Hauptsächlich PKW, Motorräder, Oldtimer, Transporter, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Trikes und Quads auf Anfrage auch Wohnmobile, LKW, Boote, Jetskis, und fast alles was sich von selbst bewegt.


Bei kurzer Laufzeit durchaus wirtschaftlich!!

Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne „Strafgebühren“ oder „Strafzinsen“ möglich. Über die Pauschalgebühr hinaus werden weder Schätz- noch Bearbeitungskosten berechnet.

Beispiellos schnell und unbürokratisch erhältlich, ideal für kurze Laufzeiten, für Tage, Wochen oder Monate. Seit Jahrzehnten stabile, von üblichen Kapitalmarkt-Schwankungen unabhängige Zins- und Gebührensätze machen den Pfandkredit zu einer kostengünstigen, kalkulierbaren Finanzierungsalternative. Außerdem: Pfandkredite werden immer zu 100 % ausgezahlt

 


Pfandschein verloren – was nun?

Der Verpfänder hat uns umgehend den Verlust des Pfandscheins zu melden. Um einen Schutz vor Unbefugten zu gewähren, muß ein Sperrvermerk gemacht werden.
Wird der Verlust ausreichend glaubhaft gemacht, so erhält der Verpfänder eine Bescheinigung zum Nachweis des Verlustes.


Ist der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ?

Im Falle, dass der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, hat dieser eine Verpfändungsvollmacht, einen Personalausweis oder den Reisepass des Eigentümers im Original vorzulegen.

DOWNLOAD:

Private Vollmacht
Private Vollmacht PDF.pdf
PDF-Dokument [23.5 KB]
Gewerbliche Vollmacht
Gewerbliche Vollmacht PDF.pdf
PDF-Dokument [23.7 KB]
Druckversion | Sitemap
Werner Locher GmbH & Werner Locher GmbH Hauptstraße 9-15 67691 Hochspeyer 06305/92150